FAQ

Dieses FAQ stammt aus der Anfangszeit / Bauzeit. Einige Punkte wurden auf die aktuellen Begebenheiten angepasst. Ansonsten haben die hier genannten Punkte weiterhin Gültigkeit.

Letzte Aktualisierung: 01.12.2021

 

1.1 Was ist das Ziel der Energiegenossenschaft?

1. Allgemeines zur Energiegenossenschaft Steinburg eG (EGS eG)

1.1 Was ist das Ziel der Energiegenossenschaft Steinburg eG?

Die Energiegenossenschaft Steinburg eG bietet Bürgern die Möglichkeit, sich als Genossenschaftsmitglied aktiv beim Ausbau der erneuerbaren Energien sowie bei Aktivitäten zu Energieeffizienz und Umweltschutz zu beteiligen.

Ziel ist es die Energieversorgung der Gemeinde Steinburg nachhaltig selbst zu gestalten und unabhängiger vom Energiemarkt zu werden.

Weiteres Ziel ist es die Energiebilanz durch effiziente Energieerzeugung zu verbessern, Schadstoffausstöße zu verringern und nachhaltig kostengünstige Energie zu erzeugen.

Die Energiegenossenschaft Steinburg eG hat nicht das Ziel Gewinne zu erwirtschaften. Entstehende Überschüsse werden, in Abhängigkeit der Entscheidung der Genossen auf der Hauptversammlung, zur Bildung von Rücklagen genutzt oder als Rückzahlung an die Genossen ausgeschüttet.

1.2 Was kostet die Mitgliedschaft in der Energiegenossenschaft Steinburg eG?

Um Mitglied der EGS eG zu werden ist mindestens ein Anteil zu erwerben. Dieser kostet 100,00 €.

1.3 Was kostet der Anschluss an das Nahwärmenetz?

Aufgrund sich ständig ändernden Förderungen und individuellen Begebenheiten pro Anschluss, fragen Sie bitte nach einem individuellen Angebot.

Die Preise richten sich konkret danach, wie viele Erdarbeiten nötig sind, um ein konkretes Haus anschliessen zu können. Davon abzuziehen sind staatliche Förderungen, die sich laufend ändern. Darum haben Sie bitte Verständnis, wenn wir an dieser Stelle keine konkreten Preise nennen können.

1.4 Was kostet die Wärme?

Die Kosten für die Wärme setzen sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen.

Der Grundpreis beträgt 700,00 € (netto) pro Jahr. Hierin sind alle Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten enthalten! Es handelt sich somit um ein „All-Inclusiv“ Angebot.

Der Arbeitspreis betrug ab 2017 bis Ende 2021: 0,065 €/kWh (netto, bei einer Vertragslaufzeit von 20 Jahren).
Ab dem 1.1.2022 wurde dieser angepasst auf 0,085 €/kWh netto, entsprechend 10,11 ct / kWh brutto

siehe Anlage 1 zum Wärmeliefervertrag

Bei einem Gebäude mit einem Wärmebedarf von rd. 25.000 kWh pro Jahr entspricht dies:

700,00 € Grundgreis + 0,065€ x 25.000 = 2.325,-€(netto) / 2766.75 € brutto . Darin sind alle Kosten enthalten! Zusätzliche Kosten wie Schornsteinfeger, Wartung, Verschleiß, Rücklagen usw. entfallen!

Ab dem 1.1.2022:

700,00 € Grundgreis + 0,085€ x 25.000) = 2825,- € (netto) / 3361,75 € brutto . Darin sind alle Kosten enthalten! Zusätzliche Kosten wie Schornsteinfeger, Wartung, Verschleiß, Rücklagen usw. entfallen!

1.5 Warum ist der Grundpreis so hoch?

Der Grundpreis erscheint zunächst hoch. Rechnet man jedoch die Kosten für eine herkömmliche Heizungsanlage gegen relativiert sich dieser.

Für eine übliche Heizungsanlage sind folgende Kosten zu berücksichtigen, die komplett entfallen

  • Wartung durch Fachfirma
  • Ersatzteile, Verschleißteile
  • Schornsteinfeger
  • Prüfungen der Tanks (bei Ölheizungen)
  • Rücklagen für eine neue Heizungsanlage

Wir haben diese Kosten in einer Beispielrechnung zusammengestellt.

1.6 Wie lange läuft eine Mitgliedschaft?

Die Energiegenossenschaft Steinburg eG ist unbefristet. Jeder Genosse ist Teil der Energiegenossenschaft Steinburg eG. Das Modell der Energieversorgung ist auf eine Laufzeit von 20 Jahren aufgebaut. Die Verträge laufen wahlweise 10 Jahre oder 20 Jahre.

Folgende Faktoren beenden die Mitgliedschaft in der Genossenschaft:

  • Verkauf der Immobilie (Anschlussgebundene Mitgliedschaft, außer bei mehreren Anschlüssen)
  • Austritt durch Tod. Hier geht die Mitgliedschaft auf die/den Erben über. Die Mitgliedschaft endet dann mit dem Schluss des Geschäftsjahres in dem der Erbfall eingetreten ist
  • Kündigung zum Ende eines Geschäftsjahres, mind. 12 Monate vor Schluss des Geschäftsjahres
  • Ausschluss des Mitgliedes, z. B. aufgrund Nichterfüllung der Pflichten des Mitgliedes oder Zahlungsunfähigkeit

1.7 Wie viele Genossenschaftsanteile kann ich beziehen?

Die Anzahl der Anteile ist für alle Mitglieder je Anschluss gleich. Ein Erwerb von darüber hinausgehenden Anteilen ist nicht möglich.

1.8 Warum kann ich nicht mehr Anteile beziehen?

Die Energiegenossenschaft Steinburg eG möchte möglichst vielen Bürgern die Gelegenheit geben, sich bei dem Ausbau der erneuerbaren Energien zu beteiligen. Ziel ist es nicht eine Rendite für die Genossen zu erwirtschaften, sondern eine möglichst günstige und nachhaltige Energieversorgung sicherzustellen.

1.9 Welches Stimmrecht habe ist?

Jeder Genosse hat eine Stimme. Auch wenn ein Genosse mehrere Immobilien und mehrere Anschlüsse hat besitzt er lediglich eine Stimme.

1.10 Wer entscheidet was mit Überschüssen passiert?

Die Genossen! In der Jahreshauptversammlung wird die Bilanz der Netze durch den Vorstand vorgestellt. Alle Genossen entscheiden dann zusammen was bei Überschüssen oder Verlusten passiert.

1.11 Kann ich mein Geld verlieren?

Die Anteile an der Genossenschaft unterliegen einem gewissen unternehmerischen Risiko, so dass ein Verlust möglich ist. Jedoch betrifft die ausschließlich den Genossenschaftsanteil in Höhe von 100,00 € sowie bei erfolgtem Anschluss die Kosten in Höhe von 3.500,00 €. Eine weitergehende privatrechtliche Haftung ist ausgeschlossen.

1.12 Gehe ich als Genosse in die Haftung?

Die Energiegenossenschaft Steinburg eG haftet für ihr Handeln und ihre Verpflichtungen. Eine Weitergabe von Ansprüchen auf die Genossen ist explizit ausgeschlossen. Somit haftet jeder maximal mit dem eingebrachten Genossenschaftsanteil.

1.13 Kann ich in ein paar Jahren noch mit anschließen?

Das gestaltet sich schwierig, da das Netz so berechnet wird, dass es auf die Anzahl der Anschließer zugeschnitten ist. Würde man so große Reserven berücksichtigen, dass die übrigen Haushalte später anschließen könnten, wäre das Netz unwirtschaftlich.

Zudem wird natürlich über den Grundpreis die Gesamtwirtschaftlichkeit der Projekte sichergestellt. Diese müssten dann rückwirkend nachgezahlt werden. Wer also 5 Jahre später anschließt muss 5 x den Grundpreis von 700,- = 3.500,- (netto) zzgl. die Anschlusskosten (Erdarbeiten, Hausanschluss, usw. – Einzelfallabhängig) tragen.

Sind die Kapazitäten des Netzes erreicht, kann nicht mehr angeschlossen werden.

1.14 Gesetzliche Angaben zum Gesamtenergieträgermix

90% – 95 % der Wärme kommt aus Abwärme einer Biogasanlage
5% – 10 % der Wärme kommt aus dem fossilen Energieträger Heizöl

CO2 Emissionen:
Nahwärme 44,93g/kWh

Zum Vergleich:
Heizöl = 319g/kWh
Erdgas = 250g/kWh

Primärenergiefaktor(fp) = 0,0
2. Allgemeine technische Fragen

2.1 Was passiert mit meiner alten Heizung? Wer baut die alte Heizung aus?

Die alte Heizung wird durch die Partner der Energiegenossenschaft Steinburg eG ausgebaut. Dies beinhaltet bei Hausgas-Anschlüssen die Versiegelung der Gasleitung im Gebäude sowie des Gaszählers. Die Entsorgung der alten Heizung liegt beim Eigentümer, es laufen jedoch Überlegungen zu Sammelentsorgungen.

Bei Ölheizungen oder Gasheizungen mit Gastank wird die Heizung bis zur Rohrleitung zum Öl- / Gastank abgebaut. Der Öl- / Gastank wird nicht mit entfernt. Hierfür ist der Gebäudeeigentümer zuständig. Gern hilft die Energiegenossenschaft Steinburg eG über einen Kooperationspartner bei der Entsorgung.

2.2 Was passiert mit meinen alten Öl-/Gastanks?

Die Tanks werden nicht von der Energiegenossenschaft Steinburg eG entfernt. Die Leitungen der Tanks werden lediglich abgetrennt. Der Rückbau liegt beim Gebäudeeigentümer.

2.3 Sind Arbeiten in meinem Haus erforderlich?

Zum Anschluss des Gebäudes an das Nahwärmenetz werden zwei Wärmeleitungen (Vor- und Rücklauf) in das Gebäude eingeführt. Zudem wird ein Leerrohr für Steuerleitungen (Kabel) gelegt. Diese Leitungen werden durch die Außenwand ins Gebäude geführt. Zur Übergabe der Wärme an das Hausnetz wird eine Übergabestation errichtet, die für ein durchschnittliches Einfamilienhaus etwa die Abmessungen 80 x 80 x 25 cm (Breite x Höhe x Tiefe) hat. An diese Übergabestation wird das Hausnetz angeschlossen. Der Standort ist üblicherweise der der alten Heizungsanlage.

Weitere Arbeiten an bestehenden Leitungen oder im übrigen Gebäude sind nicht erforderlich.

2.4 Wie werden die Zähler abgelesen?

Wir versenden eine Rundmail mit persönlichen Link (geschützt) über den Sie uns Ihren Zählerstand übermitteln können. Ansonsten können Sie den Zählerstand auch per E-Mail oder Telefon übermitteln.

2.5 Was passiert mit den Außenanlagen (Pflasterflächen, Rasenflächen)?

Die Leitungen werden in der Regel in einem Graben gelegt. Hierfür werden die vorhandenen Oberflächen geöffnet. In Ausnahmefällen wird in einem Bohrverfahren eine Leitung in einem „Tunnel“ verlegt.

Zur Herstellung des Grabens wird die Oberfläche geöffnet. Nach der Installation wird der Graben verfüllt und die Oberflächen so hergestellt, wie sie vorher vorhanden waren. Das bedeutet, dass Pflasterflächen wieder hergestellt werden und Rasenflächen wieder angelegt werden.

2.6 Meine alte Heizung ist kaputt, was nun?

Ein Anschluß an unser Netz ist recht aufwendig, weil auch die Förderanträge lange Bearbeitungszeiten haben. Darum können wir im Falle einer defekten Heizung leider keine schnelle Abhilfe schaffen.

2.7 Wie ist die Ausfallsicherheit gewährleistet?

Für unser bestehendes Wärmenetz gilt: Die Wärme liefert die Biogasanlage in Mollhagen. Liegt dort eine Störung vor, wird das Netz über den grossen Pufferspeicher weiterhin mit Wärme versorgt. Je nach Witterung reicht dieser im Sommer für bis zu 8 Std Netzbetrieb aus.

Ist der Ausfall länger, dann springt die Notfallheizung ein.

Natürlich gibt es immer unvorhergesehene Ereignisse, die eine Unterbrechung mit sich bringen. In den letzten Monaten (Stand 3/2022) hatten wir eine Netzverfügbarkeit über 99,7 %. Dank Onlinezugriff auf die Steuerung und automatischer E-Mail bei Störungen haben wir eine sehr hohe Betriebssicherheit. Wir arbeiten weiterhin daran, dass das auch so bleibt.

2.8 Wer garantiert für die Sicherstellung der Wärme?

Die Energiegenossenschaft Steinburg eG. Für die Sicherstellung sind sowohl Wartungsverträge wie auch ein Notfalldienst vorgesehen, der die Anlagen betreut.

2.9 Wann geht die Bauphase los?

Das Netz in Mollhagen wurde ab 2017 gebaut. Aktuell sind keine Baumaßnahmen geplant. Aufgrund der aktuellen Lage (Stand 3/2022) gibt es Überlegungen nochmals Interessenten für weitere Nahwärmenetz in den anderen Ortsteilen zu finden.

2.10 Wann gehen die Netze in Betrieb?

Die Bauzeit für das Netz in Mollhagen beträgt etwa 6-8 Monate. Eine Inbetriebnahme wird somit je nach Bauabschnitt voraussichtlich für Ende 2017 angepeilt.

( die ersten Anschlüsse gingen Mitte 2017 in Betrieb. Seit 2018 ist das Netz am Laufen)

3. Nachhaltige Energie / Umwelt

3.1 Wieviel CO2 wird unsere Gemeinde einsparen?

Allein durch das Nahwärmenetz in Mollhagen werden rd. 300 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart. Dies entspricht rd. 2,3 Millionen Kilometern mit einem VW Golf (rd. 130g/Km) und das jedes Jahr.