Der Aufsichtsrat einer Genossenschaft besteht aus mindestens drei Personen, die von der Generalversammlung gewählt werden.
Unser Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit mit vier Mitglieder ehrenamtlich aus.
Zu seinen Aufgaben zählen die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes, die Durchführung von Kontrollen und Revisionen, die Berichterstattung in der Generalversammlung, sowie die Übernahme weiterer Aufgaben, wenn dies in der Satzung bestimmt wird.
So erreichen Sie uns!
Sollten wir Ihr Interesse an der Energiegenossenschaft Steinburg geweckt haben, dann steht Ihnen der Vorstand persönlich zur Verfügung und beantwortet Ihnen gerne offene Fragen.
Oder Sie senden uns direkt eine Nachricht über das Kontaktformular.
Alles auf einen Blick
Organisation
Organe der Genossenschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung.
Satzung
Auf der Gründungsversammlung der Energiegenossenschaft Steinburg eG wurde diese Satzung (pdf) verabschiedet.
Mitglied werden
Sie stehen auch für eine umweltgerechte und nachhaltige Wärmeerzeugung? Dann nutzen Sie unser Beitrittsformular (pdf) und werden Sie Teil einer starken Gemeinschaft.
Ihr Frage konnte nicht geklärt werden?
Wir beantworten Ihnen gerne persönlich Ihre Frage. Sie können uns telefonisch, per Mail oder per Post erreichen.